Rauchwarnmelder – Frist bis 31.12.17

möchte aus aktuellem Anlass noch mal darauf hinweisen, dass zum Ende des Jahres die Übergangsfrist abläuft, bis zu der alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Für den Einbau ist der Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnng verantwortlich.
Nähere Infos hier oder da, dort oder bei MietMichel 😉

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